Ein US-Militärschlag gegen Syriens Regime darf keine Vergeltung darstellen. Das Völkerrecht untersagt Bestrafung als Zweck eines Angriffs. Beschließt eine Großmacht trotzdem, völkerrechtswidrige Akte zu ahnden, sind die Gründe dafür oft dubiose Nebenzwecke.
Source: SD Politik