Wer den Völkermord an Armeniern im Jahr 1915 leugnet, kann sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hebt ein Urteil aus der Schweiz gegen einen Türken auf. Strafbar bleibt dagegen das Leugnen des Holocausts. …read more
Source: SD Politik