Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll. Außerdem gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei Maklern: derjenige, der den Makler bestellt, bezahlt ihn auch – also meist der Vermieter statt wie bisher der Mieter.
Source: SD Politik