Hamburgs Generalstaatsanwalt darf Linken-Fraktionschef Gysi wegen einer falschen eidesstattlichen Aussage zu seiner DDR-Vergangenheit nicht anklagen lassen. Geschlossen ist die Akte Gysi allerdings nicht.
Source: SD Politik
Hamburgs Generalstaatsanwalt darf Linken-Fraktionschef Gysi wegen einer falschen eidesstattlichen Aussage zu seiner DDR-Vergangenheit nicht anklagen lassen. Geschlossen ist die Akte Gysi allerdings nicht.
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