Der Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Köln angewiesen, die Zulässigkeit der “Tagesschau”-App erneut zu überprüfen. Die Kölner Richter hatten eine Verbotsklage von Zeitungsverlagen gegen die App bereits abgewiesen. Jetzt müssen sie BGH-Vorgaben beachten.
Source: SD Medien