Wenn das Handy von Kanzlerin Merkel tatsächlich abgehört wurde, wäre das ein Verstoß gegen Paragraf 99 – und damit klassische Spionage. Ob am Ende deswegen jemand vor Gericht steht, ist fraglich, auch weil die Ermittler von Behörden, Ministerien oder dem arglosen Verfassungsschutz kaum Hilfe erwarten dürfen.
Source: SD Politik