Einem Hartz-IV-Bezieher aus Thüringen wird das Geld gekürzt, weil er ein Arbeitsangebot ablehnt. Er zieht vor das Sozialgericht und bekommt Recht – nun muss das Verfassungsgericht entscheiden, ob derartige Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. …read more
Source: SD Politik