BGH-Urteil zu Urheberabgaben: Drucker- und PC-Firmen müssen nachträglich zahlen

Da Drucker und PCs auch als “Vervielfältigungsgeräte” eingesetzt werden können, kommen auf deren Hersteller rückwirkend Abgaben zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wie viel, ist allerdings noch unklar.

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Source: SD Medien

    

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