Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Damit haben mehrere kleine Parteien die Chance, im Mai ins Europaparlament einzuziehen.
Source: SD Politik
Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Damit haben mehrere kleine Parteien die Chance, im Mai ins Europaparlament einzuziehen.
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