Ab 2015 gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Manche Branchen werden für die Dauer einer Übergangsfrist von der Regelung befreit.
Source: SD Politik
Ab 2015 gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Manche Branchen werden für die Dauer einer Übergangsfrist von der Regelung befreit.
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